Digitales Bauwerksbuch Wien - Professionelle Erstellung gemäß § 128a BO

Der einfachste Weg zum Bauwerksbuch

Wir übernehmen den gesamten Prozess —
von der Akteneinsicht bis zur fertigen Registrierung.

Rasch
Rechtssicher
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Konzessionierter Baumeister
DSGVO-konform
§ 128a WBO Prüfung
Gem. § 128a Wr. Bauordnung
NQR EQR Stufe VII
NQR Stufe VII
Staatlich geprüfter Baumeister
Staatlich geprüft

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Transparent und ohne versteckte Gebühren. Berechnen Sie den Preis basierend auf der Nutzfläche Ihrer Immobilie.

Nutzfläche
100 m² 10.000 m²
Voraussichtliches Honorar i Das Honorar basiert auf der Nutzfläche gemäß WBO und unserem standardisierten Berechnungsmodell.
€ --
€ --
25% Preisvorteil bei Auftragserteilung bis 30.09.2026
Netto zzgl. 20% USt.

Der Ablauf in 3 Schritten

Basis & Behörden

Wir sichten Ihre Unterlagen und übernehmen die Recherche im Archiv der Baupolizei (MA 37). Wir digitalisieren die Pläne und Bescheide für Ihre dauerhafte Rechtssicherheit.

Ziel: Lückenlose, digitale Bestandsdokumentation.

Der Sicherheits-Check

Als zertifizierte Experten prüfen wir visuell die Gebäudehülle (Fassade, Dach) und sicherheitsrelevante Bauteile wie Auskragungen auf augenscheinliche Mängel. Wir definieren, was wann in Zukunft geprüft werden muss.

Ziel: Erfüllung der Prüfpflicht & Festlegung der Intervalle.

Erstellung & Registrierung

Wir erstellen das Bauwerksbuch inkl. Maßnahmenplan für etwaige Mängel. Abschließend übernehmen wir die verpflichtende elektronische Registrierung in der Datenbank der Stadt Wien.

Ziel: Gesetzeskonformer Abschluss gemäß § 128a WBO.

Auf Wunsch führen wir die wiederkehrenden Sichtprüfungen für Sie durch. Für die laufende Verwaltung Ihres Bauwerksbuches bieten wir optional unser digitales Bauwerksbuch-Portal an.

Häufige Fragen zum Bauwerksbuch in Wien

Das digitale Bauwerksbuch ist der „technische Lebenslauf“ Ihres Gebäudes gemäß § 128a der Wiener Bauordnung (WBO). Es kombiniert zwei wesentliche Funktionen:

  1. Dokumentation: Es erfasst den genehmigten Bestand (Konsens), inklusive aller Pläne und Bescheide.
  2. Sicherheit: Es legt fest, wann sicherheitsrelevante Bauteile – wie Fassade, Dach, Tragwerk oder Geländer – überprüft werden müssen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Wichtig: Das Bauwerksbuch ist kein einmaliges PDF, sondern ein lebendes System. Es muss laufend aktualisiert werden, um im Schadensfall Ihre Sorgfaltspflicht nachzuweisen.
Es ist der erste Schritt zum Digitalen Gebäudezwilling Ihrer Immobilie – alle Daten zentral, sicher und abrufbar.

Die Pflicht zur Erstellung betrifft derzeit alle Gebäude in Wien, die vor 1945 errichtet wurden, sowie Neubauten ab 2014.

Die einzigen Ausnahmen:

  • Kleingartenhäuser & Kleingartenwohnhäuser
  • Gebäude mit weniger als 50 m² bebauter Fläche

Wer muss wann handeln? Die Fristen hängen vom Baujahr ab:

  • Vor 1919: Pflicht bis 31.12.2027 – Was das für Ihr Zinshaus bedeutet →
  • 1919 – 1945: Pflicht bis 31.12.2030
  • Ab 2014 (Neubau): Pflicht besteht bereits (Voraussetzung für Fertigstellungsanzeige)
  • Baujahre 1946–2013 sind aktuell von der Nachrüstpflicht ausgenommen, unterliegen aber der allgemeinen Erhaltungspflicht.

Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob und wann Ihr Gebäude betroffen ist — mit unserem kostenlosen Pflicht-Check.

Die Ersterstellung und Erstprüfung ist gesetzlich an Befugte gebunden. Dazu zählen Baumeister, Ziviltechniker und gerichtlich beeidete Sachverständige.

Danach: Einfache wiederkehrende Sichtkontrollen können je nach Festlegung im Inspektionsplan auch durch den Eigentümer, die Hausverwaltung oder entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden. Die vertiefte Hauptprüfung bleibt den Befugten vorbehalten.

Zum vollständigen Ratgeber & FAQ

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